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OLG Karlsruhe: Bei Verkauf von Naturkosmetik müssen im Online-Shop die Inhaltsstoffe angegeben werden

OLG Karlsruhe
Urteil vom 26.09.2018
6 U 84/17


Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass beim Verkauf Naturkosmetik im Online-Shop die Inhaltsstoffe angegeben werden müssen. Insofern handelt es sich um wesentliche Informationen im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG.

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