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OLG Hamburg: Vorwurf ein Werk sei ein Plagiat ist eine Meinungsäußerung und keine überprüfbare Tatsachenbehauptung

OLG Hamburg
Urteil vom 29.01.2019
7 U 192/16


Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vorwurf, ein Werk sei ein Plagiat, eine Meinungsäußerung und keine überprüfbare Tatsachebehauptung darstellt. Das Gericht begründet dies damit, dass dem Ausdruck "Plagiat" im allgemeinen Sprachgebrauchüber keine begriffliche Substanz mehr innewohne.


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