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BGH: Aufsichtsrat vertritt Aktiengesellschaft bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist

BGH
Urteil vom 15.01.2019
II ZR 392/17
AktG § 112


Der BGH hat entschieden, dass der Aufsichtsrat die Aktiengesellschaft bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist, vertritt.

Leitsatz des BGH:

Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.

BGH, Urteil vom 15. Januar 2019 - II ZR 392/17 - OLG Dresden - LG Dresden

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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