Skip to content

OLG Brandenburg: Wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten durch Werbung mit provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen gegenüber potentiellen Mietern

OLG Brandenburg
Urteil vom 22.10.2019
6 U 54/18


Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Werbung gegenüber potentiellen Mietern mit "provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen" eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist, da dies ohnehin aus dem Bestellerprinzip folgt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen