ArbG Lübeck: 1000 EURO Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos durch Arbeitgeber auf Facebook-Seite des Unternehmens ohne Einwilligung des Arbeitnehmers
ArbG Lübeck
Beschluss vom 20.06.2019
1 Ca 538/19
Das ArbG Lübeck hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfebeschlusses entschieden, dass bei Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos durch den Arbeitgeber auf der Facebook-Seite des Unternehmens ohne Einwilligung des Arbeitnehmers aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 1.000,00 EURO bestehen kann.
Beschluss vom 20.06.2019
1 Ca 538/19
Das ArbG Lübeck hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfebeschlusses entschieden, dass bei Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos durch den Arbeitgeber auf der Facebook-Seite des Unternehmens ohne Einwilligung des Arbeitnehmers aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 1.000,00 EURO bestehen kann.
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