VG Berlin: Mitbestimmungsrecht des Personalrats wenn Kommentarfunktion in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter genutzt werden soll
VG Berlin
Beschluss vom 29.05.2020
72 K 7.19 PVB
Das VG Berlin hat entschieden, dass der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn Kommentarfunktion in sozialen Netzwerken Facebook, Instagram oder Twitter genutzt werden soll
Beschluss vom 29.05.2020
72 K 7.19 PVB
Das VG Berlin hat entschieden, dass der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn Kommentarfunktion in sozialen Netzwerken Facebook, Instagram oder Twitter genutzt werden soll
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