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LG Mainz: Kommerzielles Unternehmen darf nicht als" Verband" firmieren - wettbewerbswidrige Irreführung

LG Mainz
Urteil vom 01.04.2021
12 HK O 11/20


Das LG Mainz hat entschieden, dass ein kommerzielles Unternehmen nicht als" Verband" firmieren darf. Es liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, da der Begriff "Verband" für eine Vereinigung steht, die eine gemeinsame Interessenvertretung entfaltet und auf eigenen Gewinn verzichtet. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.



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