Volltext BGH-Entscheidung zur Unzulässigkeit von Werbung in Autoreply und Bestätigungs-E-Mails liegt vor
BGH,
Urteil vom 15.12.2015
VI ZR 134/15
BGB § 823
Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Auto-Reply-Mails mit Werbezusätzen sind unzulässige Email-Werbung und stellen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG dar - Spam" über die Entscheidung berichtet.
Leitsätze des BGH:
a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.
b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.
BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 - LG Stuttgart - AG Stuttgart-Bad Cannstatt
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 15.12.2015
VI ZR 134/15
BGB § 823
Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Auto-Reply-Mails mit Werbezusätzen sind unzulässige Email-Werbung und stellen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG dar - Spam" über die Entscheidung berichtet.
Leitsätze des BGH:
a) Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.
b) Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.
BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15 - LG Stuttgart - AG Stuttgart-Bad Cannstatt
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