BGH: Keine Erstattung von nachträglich entstandenen Abmahnkosten bei einer Schubladenverfügung
BGH
Urteil vom 07.10.2009
I ZR 216/07
Schubladenverfügung
UWG § 12 Abs. 1; BGB § 683 Satz 1, §§ 677, 667
Leitsätze des BGH:
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aus-gesprochen wird.
b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausge-sprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07 - OLG Köln
LG Köln
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 07.10.2009
I ZR 216/07
Schubladenverfügung
UWG § 12 Abs. 1; BGB § 683 Satz 1, §§ 677, 667
Leitsätze des BGH:
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aus-gesprochen wird.
b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausge-sprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07 - OLG Köln
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