KG Berlin: Fliegender Gerichtsstand und Rechtsmissbrauch bei Serienabmahnungen
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 28.01.2008 - 5 W 371/07 entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Serienabmahner in einer Vielzahl der Fälle, in denen er seine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen versucht, den Prozess bei Gerichten anhängig macht, die in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Verletzers liegen, ohne dass hierfür schutzwürdige Interessen erkennbar sind. Nach den Grundsätzen des fliegenden Gerichtsstands ist bei Rechtsverletzungen im Internet nach herrschender Ansicht jedes Gericht örtlich zuständig, da das Angebot überall aufgerufen werden kann. Grundsätzlich ist die Klage bei einem für beide Parteien weit entfernten Gericht nicht zu beanstanden.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
"KG Berlin: Fliegender Gerichtsstand und Rechtsmissbrauch bei Serienabmahnungen" vollständig lesen
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
"KG Berlin: Fliegender Gerichtsstand und Rechtsmissbrauch bei Serienabmahnungen" vollständig lesen