Schlemmerblock-Entscheidung des BGH liegt im Volltext vor - Pauschale Vertragsstrafe von 2.500 EURO in AGB unangemessen
BGH
Urteil vom 31.08.2017
VII ZR 308/16
BGB §§ 339, 307 Abs. 1 Satz 1
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Pauschale Vertragsstrafe von 2.500 EURO für Gastwirt in AGB eines Gutscheinheft-Anbieters unzulässig - Schlemmerblock über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers eines Gutscheinblocks (hier: "Schlemmerblock"), die für schuldhaft vorsätzliche Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen pauschalen Betrag von 2.500 € vorsieht, ist unwirksam, weil sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist und den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 26/15, NJW 2016, 1230).
BGH, Urteil vom 31. August 2017 - VII ZR 308/16 - LG Mainz - AG Worms
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 31.08.2017
VII ZR 308/16
BGB §§ 339, 307 Abs. 1 Satz 1
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Pauschale Vertragsstrafe von 2.500 EURO für Gastwirt in AGB eines Gutscheinheft-Anbieters unzulässig - Schlemmerblock über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers eines Gutscheinblocks (hier: "Schlemmerblock"), die für schuldhaft vorsätzliche Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen pauschalen Betrag von 2.500 € vorsieht, ist unwirksam, weil sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist und den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 26/15, NJW 2016, 1230).
BGH, Urteil vom 31. August 2017 - VII ZR 308/16 - LG Mainz - AG Worms
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
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