LG Heilbronn: Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich da der Verein nicht gegen Unternehmen vorgeht die Mitglied des Vereins sind - Abmahnung durch IDO
LG Heilbronn
Urteil vom 20.12.2019
21 O 38/19 KfH
Das LG Heilbronn hat entschieden, dass die Abmahnungen des Abmahnvereins IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. rechtsmissbräuchlich sind, da der Verein nicht gegen Unternehmen vorgeht, die Mitglied des Vereins sind.
Siehe auch zum Thema: Abmahnungen durch Abmahnverein IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. - Abmahnung
Urteil vom 20.12.2019
21 O 38/19 KfH
Das LG Heilbronn hat entschieden, dass die Abmahnungen des Abmahnvereins IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. rechtsmissbräuchlich sind, da der Verein nicht gegen Unternehmen vorgeht, die Mitglied des Vereins sind.
Siehe auch zum Thema: Abmahnungen durch Abmahnverein IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. - Abmahnung
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