Skip to content

LG Heilbronn: Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich da der Verein nicht gegen Unternehmen vorgeht die Mitglied des Vereins sind - Abmahnung durch IDO

LG Heilbronn
Urteil vom 20.12.2019
21 O 38/19 KfH


Das LG Heilbronn hat entschieden, dass die Abmahnungen des Abmahnvereins IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. rechtsmissbräuchlich sind, da der Verein nicht gegen Unternehmen vorgeht, die Mitglied des Vereins sind.

Siehe auch zum Thema: Abmahnungen durch Abmahnverein IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. - Abmahnung





Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen