Verfassungswidriges Meldegesetz kommt offenbar nicht - doch kein Adresshandel durch Meldeämter
Wie etwa Spiegel Online berichtet, werden die bereits offensichtlich verfassungswidrigen Änderungen des Meldegesetzes (siehe auch: Datenschutz adé - Gesetzgeber erlaubt und fördert (verfassungswidrig) Adresshandel der Meldeämter) nicht in der vom Bundestag verabschiedeten Form in Kraft treten.