LG Köln: Scheiß-RTL-T-Shirt mit RTL-Logo ist eine Markenrechtsverletzung und keine Satire
Wie etwa die Süddeutsche Zeitung berichtet hat das LG Köln mit Entscheidung vom 25.09.2012 dem Grimme-Online-Preisträger Holger Kreymeier den weiteren Verkauf seiner "Scheiß RTL"-T-Shirts verboten. Auf den T-Shisrts
Das Gericht sah in dem T-Shirt zu Unrecht eine bloße Schmähung und keine von der Kunstfreiheit gedeckte Satire. Das Gericht übersieht, dass die Fernsehsender der RTL-Gruppe und insbesondere auch der Sender RTL nach völlig zu Recht weit verbreiteter Meinung geradezu das klassische Paradigma für schlechtes Fernsehprogramm ist. Die Entscheidung ist daher falsch.
Das Gericht sah in dem T-Shirt zu Unrecht eine bloße Schmähung und keine von der Kunstfreiheit gedeckte Satire. Das Gericht übersieht, dass die Fernsehsender der RTL-Gruppe und insbesondere auch der Sender RTL nach völlig zu Recht weit verbreiteter Meinung geradezu das klassische Paradigma für schlechtes Fernsehprogramm ist. Die Entscheidung ist daher falsch.
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