ULD erlässt Verfügungen gegen Facebook wegen Klarnamenzwang - Verstoß gegen § 13 Abs. 6 TMG
Das Unabhängig Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) hat gegen die Facebook Inc. und die Facebook Ltd. Verfügungen wegen des Klarnamenzwangs erlassen.
Aus der Pressemitteilung des ULD
"Nachdem sich sowohl Facebook Inc./USA wie auch Facebook Ltd./Irland gegenüber dem Unabhängigen Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) weigerten, pseudonyme Konten, wie vom deutschen Telemediengesetz (TMG) gefordert, zuzulassen, hat das ULD im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden von Betroffenen die beiden Unternehmen über Verfügungen hierzu verpflichtet und die sofortige Vollziehung der Verfügungen angeordnet."
Die Pressemitteilung des ULD sowie die Verfügungen des ULD gegen Facebook finden Sie hier:
Aus der Pressemitteilung des ULD
"Nachdem sich sowohl Facebook Inc./USA wie auch Facebook Ltd./Irland gegenüber dem Unabhängigen Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) weigerten, pseudonyme Konten, wie vom deutschen Telemediengesetz (TMG) gefordert, zuzulassen, hat das ULD im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden von Betroffenen die beiden Unternehmen über Verfügungen hierzu verpflichtet und die sofortige Vollziehung der Verfügungen angeordnet."
Die Pressemitteilung des ULD sowie die Verfügungen des ULD gegen Facebook finden Sie hier:
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