OLG Nürnberg: Streitwert bei Bilderklau im Internet für private eBay-Auktion ist der Lizenzschaden nebst Verletzerzuschlag - hier 900 EURO
OLG Nürnberg
Beschluss vom 04.02.2013
3 W 81/13
Auch das OLG Nürnberg hat sich nun zum Streitwert beim im Internet immer noch sehr beliebten Bilderklau befasst, sofern die kopierten Produktfotos im Rahmen einer privaten eBay-Auktion verwendet werden.
Das Gericht vertritt die Ansicht, dass als Streitwert für den Unterlassungsanspruch bzw. der Abmahnkosten die fiktive Lizenzgebühr nebst Verletzerzuschlag anzusetzen ist. Vorliegend ergab sich ein Streitwert von 900 EURO.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 04.02.2013
3 W 81/13
Auch das OLG Nürnberg hat sich nun zum Streitwert beim im Internet immer noch sehr beliebten Bilderklau befasst, sofern die kopierten Produktfotos im Rahmen einer privaten eBay-Auktion verwendet werden.
Das Gericht vertritt die Ansicht, dass als Streitwert für den Unterlassungsanspruch bzw. der Abmahnkosten die fiktive Lizenzgebühr nebst Verletzerzuschlag anzusetzen ist. Vorliegend ergab sich ein Streitwert von 900 EURO.
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