Themen in September 2010
- BGH: Zur Abgrenzung von Medizinprodukt und (Funktions-)Arzneimittel - Photodynamische Therapie
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am
- BPatG: Zu den Voraussetzungen einer bösgläubigen Markenanmeldung - Hamidiye
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- OLG Oldenburg: Lock- und Ping-Anrufe sind als Betrug gemäß § 263 StGB strafbar
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- BGH: Verwendung der Domain steuerberater-suedniedersachsen.de durch einen Steuerberater zulässig
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- Verfassungsbeschwerde gegen spickmich.de-Entscheidung des BGH gescheitert
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- BGH: Die Führung des in Österreich verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" mit HeilberufsG NRW vereinbar
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- BGH: Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Löschung wegen bösgläubiger Markenanmeldung
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- BGH: Auch die Zurverfügungstellung einzelner Datensätze aus der Autobahnmautdatenbank verletzten die Rechte des Datenbankherstellers - Autobahnmaut
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- KG Berlin: Ist in einem Foto ein weiteres Foto sichtbar, so kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen - Matthias-Reim-Foto
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- EuGH: Lego-Stein nicht als Gemeinschaftsmarke eintragbar
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- BGH: Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" zulässig auch wenn die Werbung erst am Tag der Aktion erscheint
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- BGH: Zur Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichenfolgen Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentrale für Kapitalanleger
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- BGH: Rabatte und Zugaben durch Apotheken für verschreibungspflichtige Medikamente sind wettbewerbswidrig
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- LG Hamburg: YouTube haftet für urheberrechtswidrige Inhalte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
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- Vortrag "Twitter und Recht" im Rahmen der Bikonet-Veranstaltung „Twitter & Co. als neuartige Vertriebskanäle“
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- EuGH: Deutsches Glücksspielmonopol ist europarechtswidrig
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- BGH: Anspruch auf Übertragung einer Domain des Treugebers gegen den Treuhänder - braunkohle-nein.de
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- Urlaubszeit - Roamingzeit: 10.000 EURO für 4 Stunden Internetnutzung
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