BGH: Für Einzelheiten des Provisionsanspruchs des Handelsvertreters ist die von den Parteien getroffene Vergütungsvereinbarung entscheidend
BGH
Versäumnisurteil vom 22.01.2015
VII ZR 87/14
HGB § 87 Abs. 1
Leitsatz des BGH:
Für die Frage, für welche Geschäfte der Handelsvertreter eine Provision erhalten soll und auf welchen Zeitpunkt es für das Entstehen des Provisionsanspruchs ankommt, ist die von den Parteien getroffene Vergütungsvereinbarung (hier im Zusammenhang mit Serienbelieferungsverträgen in der Automobilindustrie) maßgeblich.
BGH, Versäumnisurteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 87/14 - OLG Köln - LG Bonn
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Versäumnisurteil vom 22.01.2015
VII ZR 87/14
HGB § 87 Abs. 1
Leitsatz des BGH:
Für die Frage, für welche Geschäfte der Handelsvertreter eine Provision erhalten soll und auf welchen Zeitpunkt es für das Entstehen des Provisionsanspruchs ankommt, ist die von den Parteien getroffene Vergütungsvereinbarung (hier im Zusammenhang mit Serienbelieferungsverträgen in der Automobilindustrie) maßgeblich.
BGH, Versäumnisurteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 87/14 - OLG Köln - LG Bonn
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