LG München: Werbeaussage Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen verstößt gegen Health-Claims-Verordnung
LG München I
Urteil vom 21.09.2016
37 O 3339/16
Das LG München hat entschieden, dass Bewerbung eines Getränks mit dem Slogan "Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen" eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt und gegen Art. 10 HCVO verstößt. Der Slogan suggeriert - so das Gericht -, dass das Immunsystem durch Verzehr des Getränks eine über das Normale hinausgehende Steigerung erfährt.
Urteil vom 21.09.2016
37 O 3339/16
Das LG München hat entschieden, dass Bewerbung eines Getränks mit dem Slogan "Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen" eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt und gegen Art. 10 HCVO verstößt. Der Slogan suggeriert - so das Gericht -, dass das Immunsystem durch Verzehr des Getränks eine über das Normale hinausgehende Steigerung erfährt.
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