OLG München: Bei Facebook hochgeladenes Foto darf nicht ohne Weiteres von Zeitung im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes wiedergegeben werden
OLG München
Urteil vom 17.03.2016
29 U 368/16
Das OLG München hat entschieden, dass ein beiF acebook hochgeladenes Foto nicht ohne Weiteres von einer Zeitung im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes wiedergegeben werden darf.
Die amtlichen Leitsätze des OLG München:
1. Zur Erkennbarkeit einer Person, deren Bildnis aus einem Facebook-Eintrag in einem Zeitungsportal wiedergegeben wird.
2. Das Hochladen eines Fotos in einem Social Network stellt keine Einwilligung in die Weiterverbreitung des Fotos durch Dritte außerhalb des Kreises der zugriffsberechtigten Mitglieder des Netzwerks im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes dar.
3. Zur Frage des berechtigten Interesses der Presse, eine Person im Rahmen der Wiedergabe ihrer Äußerung durch die Abbildung eines mit ihrem Namen versehenen Fotos in einem Zeitungsportal kenntlich zu machen.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 17.03.2016
29 U 368/16
Das OLG München hat entschieden, dass ein beiF acebook hochgeladenes Foto nicht ohne Weiteres von einer Zeitung im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes wiedergegeben werden darf.
Die amtlichen Leitsätze des OLG München:
1. Zur Erkennbarkeit einer Person, deren Bildnis aus einem Facebook-Eintrag in einem Zeitungsportal wiedergegeben wird.
2. Das Hochladen eines Fotos in einem Social Network stellt keine Einwilligung in die Weiterverbreitung des Fotos durch Dritte außerhalb des Kreises der zugriffsberechtigten Mitglieder des Netzwerks im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes dar.
3. Zur Frage des berechtigten Interesses der Presse, eine Person im Rahmen der Wiedergabe ihrer Äußerung durch die Abbildung eines mit ihrem Namen versehenen Fotos in einem Zeitungsportal kenntlich zu machen.
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