EGMR: Namen der Sedlmayr-Mörder dürfen weiterhin in Online-Archiven genannt werden - Informationsinteresse überwiegt Persönlichkeitsrecht
EGMR
Urteile vom 28.06.2018
60798/10, 65599/10
Der EMGR hat entschieden, dass die Namen der Sedlmayr-Mörder weiterhin in Online-Archiven genannt werden dürfen. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Das Informationsinteresse ist im vorliegenden Fall auch nicht durch den Zeitablauf erloschen.
(Siehe auch zum Thema BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von alten Presseartikeln in Online-Archiven unter Nennung eines Straftäters liegt im Volltext vor ).
Die Pressemitteilung des EMGR finden Sie hier:
Urteile vom 28.06.2018
60798/10, 65599/10
Der EMGR hat entschieden, dass die Namen der Sedlmayr-Mörder weiterhin in Online-Archiven genannt werden dürfen. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Das Informationsinteresse ist im vorliegenden Fall auch nicht durch den Zeitablauf erloschen.
(Siehe auch zum Thema BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von alten Presseartikeln in Online-Archiven unter Nennung eines Straftäters liegt im Volltext vor ).
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