Volltext BGH: Dashcam-Aufnahmen trotz Verstoß gegen Datenschutzrecht als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar
BGH
Urteil vom 15.05.2018
VI ZR 233/17
ZPO §§ 284, 286; BDSG §§ 6b, 28
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Dashcam-Aufnahmen sind trotz Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar über die Entscheidung berichtet.
Leitsätze des BGH:
a) Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.
b) Die Verwertung von sogenannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.
BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17 - LG Magdeburg - AG Magdeburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 15.05.2018
VI ZR 233/17
ZPO §§ 284, 286; BDSG §§ 6b, 28
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Dashcam-Aufnahmen sind trotz Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar über die Entscheidung berichtet.
Leitsätze des BGH:
a) Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.
b) Die Verwertung von sogenannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.
BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17 - LG Magdeburg - AG Magdeburg
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