BGH: Zur Reichweite des Nutzungsrechts, wenn ein Landesbediensteter in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat
BGH
Urteil vom 12.05.2010
I ZR 209/07
Lärmschutzwand
UrhG § 43
Leitsatz des BGH:
Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiterüberträgt.
BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 209/07 - LG Frankfurt am Main
AG Frankfurt am Main
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 12.05.2010
I ZR 209/07
Lärmschutzwand
UrhG § 43
Leitsatz des BGH:
Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiterüberträgt.
BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 209/07 - LG Frankfurt am Main
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