OLG Frankfurt: Onlinehändler muss nicht über Herstellergarantie informieren wenn nicht damit geworben wird
OLG Frankfurt
Urteil vom 21.01.2020
4 U 257/19
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Onlinehändler nicht über Herstellergarantien informieren müssen, wenn nicht damit geworben wird (zur Gegenansicht siehe z.B.OLG Hamm: Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren auch wenn damit nicht geworben wird - Nachforschungspflicht des Onlinehändlers über Bestehen einer Garantie). Das Gericht führt aus, dass die Herstellergarantie in einem solchen Fall keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers hat.
Urteil vom 21.01.2020
4 U 257/19
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Onlinehändler nicht über Herstellergarantien informieren müssen, wenn nicht damit geworben wird (zur Gegenansicht siehe z.B.OLG Hamm: Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren auch wenn damit nicht geworben wird - Nachforschungspflicht des Onlinehändlers über Bestehen einer Garantie). Das Gericht führt aus, dass die Herstellergarantie in einem solchen Fall keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers hat.