BMJV: Referentenentwurf Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Das BMJV hat den Referentenentwurf - Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierug des Patentrechts veröffentlicht.
Die Mitteilung des BMJV:
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Das Gesetz bezweckt eine weitere Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht besteht Klarstellungsbedarf im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte.
Optimierungsbedarf besteht ferner im Hinblick auf eine noch bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG). Weiterer Regelungsbedarf besteht im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen. Schließlich bezweckt das Gesetz angesichts der fortschreitenden Digitalisierung eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll auch der bürokratische Aufwand auf Seiten der Anmelder gesenkt werden.
Die Mitteilung des BMJV:
Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
Das Gesetz bezweckt eine weitere Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht besteht Klarstellungsbedarf im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte.
Optimierungsbedarf besteht ferner im Hinblick auf eine noch bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG). Weiterer Regelungsbedarf besteht im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen. Schließlich bezweckt das Gesetz angesichts der fortschreitenden Digitalisierung eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll auch der bürokratische Aufwand auf Seiten der Anmelder gesenkt werden.
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