OLG Köln: Einkaufswagen-Symbol ist nicht ausreichend um einen Affiliate-Link als Werbung zu kennzeichnen
OLG Köln
Beschluss vom 16.12.2020
6 W 102/20
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Einkaufswagen-Symbol nicht ausreichend ist, um einen Affiliate-Link als Werbung zu kennzeichnen. Dieses Verfahren hatte die Wettbewerbszentrale geführt.
Beschluss vom 16.12.2020
6 W 102/20
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Einkaufswagen-Symbol nicht ausreichend ist, um einen Affiliate-Link als Werbung zu kennzeichnen. Dieses Verfahren hatte die Wettbewerbszentrale geführt.
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