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BVerfG: ARD und ZDF müssen in Berichterstattung über Landtagswahlen nicht über Wahlergebnisse kleiner Parteien unter 3 Prozent berichten

BVerfG
Beschluss vom 08.10.2023
2 BvQ 189/23


Das BVerfG hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, so dass ARD und ZDF in ihrer Berichterstattung über Landtagswahlen in Hessen und Bayern nicht über die Wahlergebnisse kleiner Parteien unter 3 Prozent berichten müssen.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im Programm von ARD und ZDF

Mit gestern bekanntgegebenem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dieser war darauf gerichtet, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) zu verpflichten, bei allen Präsentationen von vorläufigen amtlichen Endergebnissen der Landtagswahlen in Hessen und Bayern in ihren linearen Fernsehprogrammen am 9. Oktober 2023 die Wahlergebnisse all jener Parteien auszuweisen, die ein Wahlergebnis von mindestens einem Prozent erreichen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt
.


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