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BGH: Bereichungsrechtlicher Anspruch, wenn ein Dritter bei einer WHOIS-Abfrage bei der DENIC ohne materielle Berechtigung als Domaininhaber eingetragen ist

BGH
Urteil vom 18.01.2012
I ZR 187/10
gewinn.de
BGB § 823 Abs. 1 Ad, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2



Leitsätze des BGH:
a) Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.

b) Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.

BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10 - OLG Brandenburg - LG Potsdam

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Bielefeld: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Sandhage - umfangreiche Abmahntätigkeit mit Blankovollmacht

LG Bielefeld
Urteil vom 30.11.2011
3 O 357/11
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
Blankvollmacht


Das LG Bielefeld hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über eine Abmahnung durch Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin zu entscheiden. Gegenstand des Verfahrens waren wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche (40-Euro-Klausel ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung sowie nebeneinander von Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung) Das LG Bielefeld entschied, dass das Vorgehen von Rechtsanwalt Sandhage rechtsmissbräuchlich nach § 8 Abs. 4 UWG ist.

Dabei trugen wir in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren diverse Indizien vor, die im vorliegenden Fall für einen Rechtsmissbrauch sprechen (u.a. umfangreiche Abmahntätigkeit, fehlende Bevollmächtigung im Einzelfall). Rechtsanwalt Sandhage konnte lediglich eine Blankovollmacht zu den Akten reichen. Das Gericht sah dies im Zusammenspiel mit der umfangreichen Abmahntätigkeit als Indiz für den Rechtsmissbrauch, was von der Antragsgegnerin nicht widerlegt werden konnte.

Daneben bestätigte das LG Bielefeld die Rechtsprechung des OLG Hamm, wonach ein Nebeneinander von Widerrufs- und Rückgaberecht ( OLG Hamm - Urteil vom 05.01.2010 - 4 U 197/09 ). Diese Ansicht wird von der wohl überwiegenden Meinung unter Hinweis auf § 356 BGB nicht geteilt, so dass wir von dieser Gestaltungsvariante nur abraten können.

In anderen von uns betreuten Fällen hat Rechtsanwallt Sandhage keine gerichtlichen Schritte eingeleitet.

Die Entscheidungsgründe finden Sie hier:
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BGH: Rechtsberatung durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen als Nebenleistung im Sinne vom § 5 Abs. 1 RDG

BGH
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 54/10
Kreditkontrolle
UWG § 4 Nr. 11; RDG § 5 Abs. 1

Leitsatz des BGH:

Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zuzuordnen ist.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 54/10 - OLG München - LG Traunstein

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Frankfurt: Wettbewerbsverstoß durch unrichtige Wiedergabe höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Abwehr von Ansprüchen gegenüber Verbrauchern

OLG Frankfurt
Urteil vom 17.11.2011
6 U 126/11


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen kann, wenn ein Unternehmen gegenüber einem Verbraucher höchstricherliche Rechtsprechung in Erwiderungsschreiben unrichtig wiedergibt, um so berechtigte Ansprüche von Verbrauchern abzuwehren. Eine durchaus nicht unproblematische Entscheidung, ist doch die selektive oder unrichtige Wiedergabe von Rechtsprechung juristisches Tagesgeschäft.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

CeBIT-Vortrag: Cloud Computing und der sichere Hafen - Was Unternehmen bei der Nutzung cloudbasierter Dienste beachten müssen - 08.03.2012

"Cloud Computing und der sichere Hafen: Was Unternehmen bei der Nutzung cloudbasierter Dienste beachten müssen" ist der Titel eines Vortrags von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am 08.03.2012 - 10.00 Uhr auf der CeBIT in Hannover.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) .

Sie haben Interesse an einem persönlichen Gespräch auf der CeBIT ? Senden Sie uns einfach eine kurze Mail (info@beckmannundnorda.de) mit Ihren Terminvorschlägen. Rechtsanwalt Marcus Beckmann steht am 08.03.2012 gerne für ein persönliches Treffen zur Verfügung.

LG Düsseldorf: Kein Verkaufsverbot für Tablet-PC Samsung „Galaxy Tab 10.1 N“ - Apple unterliegt im einstweiligen Verfügungsverfahren

LG Düsseldorf
Urteil vom 09.02.2012
14c O 292/11

Apple ist mit dem Versuch, beim LG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Verkaufsverbot für den Tablet-PC Samsung „Galaxy Tab 10.1 N“ zu erreichen, gescheitert. Das LG Düsseldorf sieht einen ausreichenden Abstand des im Vergleich zum Vorgänger geänderten Modells zu den Apple iPads und den für Apple in diesem Zusammenhang bestehenden Rechten.

Aus der Pressemitteilung des LG Düsseldorf:
Die Kammer ist nach einer im Eilverfahren angezeigten, summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich das im Design geänderte „Galaxy Tab 10.1 N“ nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt

Die vollständige Pressemitteilung des LG Düsseldorf finden Sie hier: "LG Düsseldorf: Kein Verkaufsverbot für Tablet-PC Samsung „Galaxy Tab 10.1 N“ - Apple unterliegt im einstweiligen Verfügungsverfahren" vollständig lesen

BGH: Zum Prüfungsumfang in Löschungsverfahren wegen Verfalls nach § 53 MarkenG - akustilon

BGH
Beschluss vom 17. August 2011
I ZB 98/10
akustilon
MarkenG §§ 7, 53 Abs. 3

Leitsatz des BGH:

Das Verfahren nach § 53 MarkenG ist auf die formelle Prüfung beschränkt, ob der Inhaber der eingetragenen Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat. Wird mit dem Antrag nach § 53 Abs. 1 MarkenG geltend gemacht, der Inhaber der Marke erfülle nicht mehr die in § 7 MarkenG genannten Voraussetzungen, und hat der im Register eingetragene Markeninhaber Widerspruch erhoben, hat das Deutsche Patent- und Markenamt im Verfahren nach § 53 MarkenG das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MarkenG nicht zu prüfen.

BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 98/10 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sei hier

BGH: Listen- oder Grundpreis für individuell anzufertigendes Produkt keine mitteilungsbedürftige Bedingung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG

BGH
Urteil vom 21.07.2011
I ZR 192/09
UWG § 4 Nr. 4
Treppenlift

Leitsatz des BGH:

Der Listen- oder Grundpreis für ein individuell anzufertigendes Produkt (hier: Treppenlift-Anlage) gehört nicht zu den mitteilungsbedürftigen Bedingungen im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG, unter denen eine beworbene Verkaufsförderungsmaßnahme (hier: "Wertgutschein" in Höhe von € 500) in Anspruch genommen werden kann.

BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09 - OLG Düsseldorf - LG Duisburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Liegt eine unlautere Geschäftspraktik zwischen Unternehmen und Verbrauchern vor, wenn Krankenkasse ihre Mitglieder irreführend über Kassenwechsel informiert ?

BGH
Beschluss vom 18.01.2012
I ZR 170/10
Betriebskrankenkasse
Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken Art. 3 Abs. 1
in Verbindung mit Art. 2 Buchst. d; UWG §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 7

Leitsatz des BGH:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen, dass eine sich als Geschäftspraxis eines Unternehmens gegenüber Verbrauchern darstellende Handlung eines Gewerbetreibenden auch darin liegen kann, dass eine gesetzliche Krankenkasse gegenüber ihren Mitgliedern (irreführende) Angaben darüber
macht, welche Nachteile den Mitgliedern im Falle eines Wechsels zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse entstehen?

BGH, Beschluss vom 18. Januar 2012 - I ZR 170/10 - OLG Celle - LG Lüneburg

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OLG Hamm: Zur unverzüglichen Belehrung über das Widerrusfrecht in Textform bei eBay - 14tägiges Widerrufsrecht bei eBay möglich

OLG Hamm
Urteil vom 10.01.2012
I -4 U 145/11


Um ein 14tägiges Widerrufsrecht vereinbaren zu können, ist es nach § 355 Abs. 2 BGB erforderlich, dass die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform übermittelt wird. Andernfalls kann nur eine Widerrufsfrist von 1 Monat vereinbart werden.

Das OLG Hamm hat nun völlig zu Recht entschieden, dass dies auch bei Auktionsplattformen wie eBay möglich ist, obwohl der Vertragsschluss bei Auktionen bereits einige Zeit vor Auktionsende durch Abgabe des Höchstgebots zustande kommt.

Aus der Pressemitteilung des OLG Hamm:
"Die unmittelbar im Anschluss an das Auktionsende übermittelte Widerrufsbelehrung sei in diesem Sinne „unverzüglich nach Vertragsschluss“ erfolgt, auch wenn der Vertrag bereits mehr als 49 h zuvor mit Abgabe des Höchstgebots zustande gekommen und damit tatsächlich mehr als der vom Gesetzgeber in der Regel vorgesehene Zeitraum von einem Tag nach Vertragsschluss bis zur Übermittlung der Belehrung verstrichen sei."

Es bleibt zu hoffen, dass sich diese praxisgerechte Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzt.

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie hier:
"OLG Hamm: Zur unverzüglichen Belehrung über das Widerrusfrecht in Textform bei eBay - 14tägiges Widerrufsrecht bei eBay möglich" vollständig lesen

Filesharing: DEBCON GmbH verschickt massenhaft Mahnungen für Forderungen aus Urmann & Collegen (U+C)-Filesharingabmahnungen per Infopost

Das Inkassounternehmen DEBCON GmbH verschickt derzeit massenhaft Mahnschreiben, welche Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) zum Gegenstand haben. Wir können den betroffenen nur raten, sich von den Schreiben nicht einschüchtern zu lassen.

Hoffentlich schaut auch die Post noch einmal genauer hin, ob die per Infopost verschickten Briefe überhaupt die Voraussetzungen für diese kostengünstigere Versandform erfüllen.

Für alle Betroffene heißt es weiterhin. Ruhe bewahren - nicht zahlen !

BGH: Einstellen eines Gebrauchtfahrzeugs in der falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform nicht zwingend eine wettbewerbswidrige Irreführung

BGH
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 42/10
Falsche Suchrubrik
UWG § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1

Leitsatz des BGH:


Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird.

BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 42/10 - OLG Karlsruhe in Freiburg - LG Freiburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: